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Forschungszulage – Schneider Consulting als Experten für Ihre Branche
Forschungszulage für Software & IT
Wir bewerten Ihre Architektur-Herausforderungen in KI, Cloud oder verteilten Systemen auf F&E-Konformität und maximieren Ihren Rückerstattungsanspruch: bis zu 35 % für KMU. Rückwirkend bis 2022 möglich.
Fördersatz:
25 % der förderfähigen Kosten, mit KMU-Bonus 35 % (max. 4,2 Mio. € Förderbemessungsgrundlage pro Jahr).
Rückwirkend bis 2022:
Ein Antrag in 2026 erschließt den Zeitraum 2022 bis 2025. Die Frist für 2022 endet am 31.12.2026.
Gemeinkostenpauschale:
Ab 01.01.2026 pauschal 20 % auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen.
Liquiditätsvorteil
Die Zulage wirkt direkt auf die Steuerlast; ohne Steuerlast erfolgt eine direkte Auszahlung.
Software ist F&E auch ohne physisches Produkt
Viele Softwarehäuser lassen enormes Potenzial ungenutzt, weil sie ihre tägliche Entwicklungsarbeit als reines „Tagesgeschäft“ einordnen. Gemäß § 2 FZulG zählt jedoch nicht das physische Endprodukt, sondern die experimentelle Entwicklung zur Überwindung technischer Hürden.
Ob KI‒Modelle, Algorithmen oder verteilte Systeme entscheidend ist die technische Unsicherheit. Routinearbeiten wie reine Fehlerbehebung oder Standard‒Konfigurationen sind dabei aber ausgeschlossen. Wir von Schneider Consulting sorgen dafür, dass genau Ihre innovative Entwicklungsleistung bei der BSFZ vollumfänglich anerkannt wird. Wir übersetzen Ihren technischen Prozess von der Commit‒Historie über ADRs bis zum Quellcode in eine prüfungssichere Förderakte.
Ein Mann im Anzug steht hinter einem Kollegen am Computer in einem modernen Büro der Firma Schneider.
Förderfähige Projekte: Was zählt in Software & IT?
KI- und ML-Systeme
Sobald Sie über Standard-Modellanpassungen hinausgehen und eigene Modellarchitekturen, neuartige Trainingsverfahren oder komplexe Datenpipelines entwickeln, bewegen Sie sich im Bereich der experimentellen Entwicklung. Ob das Vorhaben förderfähig ist, entscheidet sich an der technischen Unsicherheit: Die Zielwerte für Genauigkeit, Latenz oder Robustheit dürfen bei Projektbeginn nicht garantiert sein.
Eigene Modellarchitekturen zur Anomalieerkennung in Echtzeit-Datenströmen
Entwicklung von Retrieval-Verfahren zur messbaren Reduktion von KI-Halluzinationen
Quantisierung komplexer Sprachmodelle für die performante Inferenz auf Edge-Devices
Aktive Lernverfahren bei hochgradig unausgewogener oder mangelhafter Datenlage
Verteilte Systeme und Datenbanken
Skalierbarkeit, Konsistenz und Latenz sind klassische Felder, in denen Standard-Architekturen an ihre Grenzen stoßen. Wenn Sie eigene Konsensverfahren, Replikationsstrategien oder Abfrageoptimierer entwickeln, weil kein marktübliches System Ihr spezifisches Profil abdeckt, liegt ein förderfähiges Vorhaben vor. Wir dokumentieren diesen Aufwand für Sie.
Entwicklung konfliktfreier Replikationsverfahren (CRDTs) für die kollaborative Mehrbenutzer-Bearbeitung
Konzeption eigener Speicher-Engines mit spezialisierten, spaltenorientierten Indexstrukturen
Implementierung verteilter Ablaufplaner mit strikter Exactly-once-Semantik
Entwicklung hochperformanter Abfrageoptimierer für hybride Transaktions- und Analyselasten (HTAP)
Cybersicherheit, IoT und Embedded
Die Optimierung sicherheitskritischer Verfahren für ressourcenbeschränkte Umgebungen erzwingt Kompromisse, die weit über das Standardwissen hinausgehen. Ob Kryptografie unter extremem Speicherdruck oder die Erkennung unbekannter Angriffsmuster in instabilen Netzwerken – hier ist die technische Hürde der Innovationstreiber, den wir als Schneider Consulting für Ihre BSFZ-Bescheinigung nutzen.
Implementierung von Post-Quanten-Kryptografie auf Mikrocontrollern mit limitierten RAM-Ressourcen
Entwicklung verhaltensbasierter Erkennungsalgorithmen für Zero-Day-Exploits
Realisierung ausfallsicherer Firmware-Aktualisierung über instabile LPWAN-Strecken
Entwicklung echtzeitfähiger Datenpfade auf FPGA-Basis zur Ablösung starrer Standardstacks
Worauf es ankommt: Software & IT im Detail
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Wie wir Ihre IT-Projekte erfolgreich zur Bescheinigung führen.
F&E ist kein Privileg der Hardware
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) kennt keine Branchen-Grenzen. Ein Softwarehaus ohne Labor ist genauso anspruchsberechtigt wie ein Industriebetrieb. Entscheidend für den Erfolg ist einzig die technische Ungewissheit – nicht die Art des Endprodukts.
Routine ist keine Förderung:
Echte F&E:
Wir von Schneider Consulting identifizieren präzise, wo in Ihrem Code der förderfähige Kern liegt, und trennen ihn sauber von der Wartung.
Ihr Repository als perfekte Projektakte
Die BSFZ interessiert sich nicht für Rechnungen, sondern für die „technische Erzählung“. Wir nutzen Ihren agilen Entwicklungsprozess als belastbaren Nachweis. Statt künstlicher Dokumentation heben wir das, was ohnehin entsteht:
Commit-Historie:
Architektur-Entscheidungen (ADRs) und Spike-Tickets:
Performance-Metriken:
Zeiterfassung:
Mit Schneider Consulting wandeln Sie Ihre technische Historie in einen prüfungssicheren Antrag um.
Wo Softwarehäuser oft Geld liegen lassen
Wir holen das Maximum aus Ihrem Anspruch heraus – durch Expertenwissen in den Details, die oft übersehen werden:
Gesellschafter-Eigenleistung:
Wirtschaftsgüter:
Gemeinkostenpauschale:
Rückwirkende Optimierung:
Unsere erfolgreichen Forschungszulagen
Case Study 1:
Maschinenbau-Software / IoT
Orangefarbene Industrieroboter arbeiten an einem automatisierten Fließband in einer hell erleuchteten Fabrikhalle.
Ausgangslage:
Ein mittelständischer Maschinenbauer mit 240 Mitarbeitern entwickelte eine neue Generation energieeffizienter Fertigungsanlagen. Die Abteilung Software-Entwicklung (35 Ingenieure) sah die Innovation als Tagesgeschäft.
Die Lösung:
Wir identifizierten zwei Vorhaben: eine neue Steuerungskonzept-Generation und ein additives Fertigungsverfahren. Unser Team übernahm die BSFZ-Antragstellung und Kostenaufbereitung für vier Jahre.
Ergebnis:
BSFZ-Bescheinigung in 11 Wochen. Forschungszulage von rund 1,23 Mio. €.
Case Study 2:
SaaS-Anbieter für KI-Datenanalyse
Ein leuchtendes neuronales Netzwerk in Form eines menschlichen Gehirns schwebt über einem silbernen Podest.
Ausgangslage:
Ein SaaS-Anbieter (45 Mitarbeiter) arbeitete an neuartigen Machine-Learning-Modellen für unstrukturierte Unternehmensdaten. Die Buchhaltung verbuchte dies als "normales Tagesgeschäft".
Die Lösung:
Wir qualifizierten drei förderfähige Entwicklungslinien und dokumentierten die Personalkosten sowie die anteilige Auftragsforschung.
Ergebnis:
BSFZ-Bescheinigung in 9 Wochen. Forschungszulage von rund 630.000 €.
Case Study 3:
Robotik-Start-up
Ein weißer Roboterarm steht in einem hellen, futuristischen Raum umgeben von hohen, verglasten Regalsystemen.
Ausgangslage:
Ein Robotik-Unternehmen (18 Mitarbeiter) in der Wachstumsphase hatte hohe Entwicklungskosten für autonome Kommissionier-Roboter, aber noch keinen Gewinn.
Die Lösung:
Da keine Steuerschuld bestand, wurde die Zulage als direkte Liquidität ausgezahlt. Einbeziehung der F&E-Stunden der Gründer als Eigenleistung.
Ergebnis:
Auszahlung statt Verrechnung. Forschungszulage von rund 280.000 €, die wie eine Finanzierungsrunde wirkte.
Typische Vorhaben: So sieht förderfähige F&E in der Software & IT aus
Hier sind vier klassische Szenarien, die wir als Schneider Consulting regelmäßig als förderfähig nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) einordnen:
1. Semantische Retrieval-Systeme für komplexe Fachtexte
Sie entwickeln eine Suchlösung, die über Standard-Vektorsuche hinausgeht. Da gängige Verfahren bei Ihrer speziellen Datenlage (z.B. komplexe Verträge oder technische Dokumentationen) zu hohe Fehlerraten liefern, entwickeln Sie eigene Algorithmen für Chunking und Ranking. Sie evaluieren verschiedene Ansätze gegen einen selbst aufgebauten Bewertungsdatensatz, ohne zu Beginn zu wissen, ob die Ziel-Performance überhaupt erreicht werden kann. Genau diese technische Unsicherheit macht das Vorhaben zur experimentellen Entwicklung.
2. Proaktive Anomalieerkennung ohne Signaturbasis
Klassische signaturbasierte Schutzmechanismen versagen bei neuartigen Angriffsmustern. Sie entwickeln ein Verfahren, das Abweichungen im Netzverkehr eigenständig identifiziert. Da sich „normales“ Verhalten je nach Netzwerkumgebung stark unterscheidet, ist das Ergebnis offen. Sie müssen iterativ experimentieren, um Fehlalarmquoten zu minimieren. Dieses schöpferische Vorgehen erfüllt die Frascati-Kriterien für F&E vollumfänglich.
3. Skalierbare verteilte Systeme unter harten Latenzzielen
Ihr Dienst muss Ereignisse im Millisekundenbereich verarbeiten – bei massiver Laststeigerung und ohne Datenverlust. Die Herausforderung: Die gleichzeitige Einhaltung von Konsistenz, Durchsatz und Ausfallsicherheit ist mit Standard-Architekturen nicht lösbar. Sie konzipieren, verwerfen und validieren daher systematisch verschiedene Architektur-Modelle im Lasttest. Dieses experimentelle Vorgehen mit offenem Ausgang ist klassische F&E nach § 2 FZulG.
4. Proaktive Anomalieerkennung ohne Signaturbasis
Sie entwickeln Verfahren, um ML-Modelle direkt auf Mikrocontrollern („Edge“) statt in der Cloud zu betreiben – bei minimalem Speicher und instabiler Konnektivität. Sie forschen an spezifischen Techniken zur Quantisierung und Modell-Kompression, bei denen die Stabilität der Genauigkeit zu Beginn des Vorhabens technisch nicht garantiert ist. Der gesamte Aufwand für diese Versuchsreihen – inklusive der verworfenen Pfade – ist als F&E-Leistung förderfähig.
Was Unternehmen aus Software & IT uns fragen
01
Wir forschen doch gar nicht — oder?
02
Muss ich die Zulage zurückzahlen?
03
Wie hoch ist mein Aufwand?
04
Was sagt mein Steuerberater dazu?
05
Warum Schneider Consulting?
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Nutzen Sie das Potenzial Ihrer Innovationen.
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Keine Rückzahlung
Kein Risiko
Sie stehen vor einer wichtigen Entscheidung: Zahlen Sie Ihre Entwicklung weiterhin vollständig selbst, während Wettbewerber staatliche Förderungen nutzen, um schneller zu wachsen? Oder sichern Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht – mit der Schneider Consulting GmbH als Partner und unserer bewährten Erfolgsquote von 91,6 %.