Forschungszulage – Schneider Consulting als Experten für Ihre Branche
Forschungszulage für Software & IT
Wir bewerten Ihre Architektur-Herausforderungen in KI, Cloud oder verteilten Systemen auf F&E-Konformität und maximieren Ihren Rückerstattungsanspruch: bis zu 35 % für KMU. Rückwirkend bis 2022 möglich.
Fördersatz:
25 % der förderfähigen Kosten, mit KMU-Bonus 35 % (max. 4,2 Mio. € Förderbemessungsgrundlage pro Jahr).
Rückwirkend bis 2022:
Ein Antrag in 2026 erschließt den Zeitraum 2022 bis 2025. Die Frist für 2022 endet am 31.12.2026.
Gemeinkostenpauschale:
Ab 01.01.2026 pauschal 20 % auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen.
Liquiditätsvorteil
Die Zulage wirkt direkt auf die Steuerlast; ohne Steuerlast erfolgt eine direkte Auszahlung.
Software ist F&E — auch ohne physisches Produkt
Viele Softwarehäuser lassen enormes Potenzial ungenutzt, weil sie ihre tägliche Entwicklungsarbeit als reines „Tagesgeschäft“ einordnen. Gemäß § 2 FZulG zählt jedoch nicht das physische Endprodukt, sondern die experimentelle Entwicklung zur Überwindung technischer Hürden.
Ob KI‒Modelle, Algorithmen oder verteilte Systeme – entscheidend ist die technische Unsicherheit. Routinearbeiten wie reine Fehlerbehebung oder Standard‒Konfigurationen sind dabei aber ausgeschlossen. Wir von Schneider Consulting sorgen dafür, dass genau Ihre innovative Entwicklungsleistung bei der BSFZ vollumfänglich anerkannt wird. Wir übersetzen Ihren technischen Prozess – von der Commit‒Historie über ADRs bis zum Quellcode – in eine prüfungssichere Förderakte.
Förderfähige Projekte: Was zählt in Software & IT?
Worauf es ankommt: Software & IT im Detail
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Wie wir Ihre IT-Projekte erfolgreich zur Bescheinigung führen.
F&E ist kein Privileg der Hardware
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) kennt keine Branchen-Grenzen. Ein Softwarehaus ohne Labor ist genauso anspruchsberechtigt wie ein Industriebetrieb. Entscheidend für den Erfolg ist einzig die technische Ungewissheit – nicht die Art des Endprodukts.
Routine ist keine Förderung:
Echte F&E:
Wir von Schneider Consulting identifizieren präzise, wo in Ihrem Code der förderfähige Kern liegt, und trennen ihn sauber von der Wartung.
Ihr Repository als perfekte Projektakte
Die BSFZ interessiert sich nicht für Rechnungen, sondern für die „technische Erzählung“. Wir nutzen Ihren agilen Entwicklungsprozess als belastbaren Nachweis. Statt künstlicher Dokumentation heben wir das, was ohnehin entsteht:
Commit-Historie:
Architektur-Entscheidungen (ADRs) und Spike-Tickets:
Performance-Metriken:
Zeiterfassung:
Mit Schneider Consulting wandeln Sie Ihre technische Historie in einen prüfungssicheren Antrag um.
Wo Softwarehäuser oft Geld liegen lassen
Wir holen das Maximum aus Ihrem Anspruch heraus – durch Expertenwissen in den Details, die oft übersehen werden:
Gesellschafter-Eigenleistung:
Wirtschaftsgüter:
Gemeinkostenpauschale:
Rückwirkende Optimierung:
Typische Vorhaben: So sieht förderfähige F&E in der Software & IT aus
Hier sind vier klassische Szenarien, die wir als Schneider Consulting regelmäßig als förderfähig nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) einordnen:
Was Unternehmen aus Software & IT uns fragen
01
Wir forschen doch gar nicht — oder?
02
Muss ich die Zulage zurückzahlen?
03
Wie hoch ist mein Aufwand?
04
Was sagt mein Steuerberater dazu?
05
Warum Schneider Consulting?
Holen Sie sich das Geld, das Ihnen zusteht
Nutzen Sie das Potenzial Ihrer Innovationen.
Staatliche Förderung sichern
Keine Rückzahlung
Kein Risiko
Sie stehen vor einer wichtigen Entscheidung: Zahlen Sie Ihre Entwicklung weiterhin vollständig selbst, während Wettbewerber staatliche Förderungen nutzen, um schneller zu wachsen? Oder sichern Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht – mit der Schneider Consulting GmbH als Partner und unserer bewährten Erfolgsquote von 91,6 %.